EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten s

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten

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